Ratgeber / Das Formular

Den Heil- und Kostenplan lesen.

Befund, Regelversorgung, TP, Bonus, Gesamtsumme und Festzuschuss — was auf dem Heil- und Kostenplan steht und was jedes Feld für Ihren Eigenanteil bedeutet.

Teil 1 — vor der Behandlung

Die Praxis füllt Befund, Regelversorgung, Therapieplanung und die voraussichtlichen Kosten aus. Dieser Teil geht zur Krankenkasse.

Der Befundzeilen-Block, schematisch — Oberkiefer rechts nach links
Zeile18171615141312112122232425262728
Bf
RB
TPI
B Befund
Was die Praxis an diesem Zahn festgestellt hat. Diese Zeile entscheidet über die Höhe des Festzuschusses — nicht die geplante Versorgung.
R Regelversorgung
Die Versorgung, die der Befund nach der Festzuschuss-Richtlinie auslöst. Die Kasse rechnet immer mit dieser Zeile.
TP Therapieplanung
Was tatsächlich gemacht werden soll. Weicht TP von R ab, zahlen Sie die Differenz.

Im Beispiel: Befund „f“ (fehlender Zahn) an 16, Regelversorgung „B“ (Brücke), geplant „I“ (Implantat). Das ist eine andersartige Versorgung — der Festzuschuss bleibt der für die Brücke.

Die drei Versorgungsarten

Diese Unterscheidung entscheidet über Ihren Eigenanteil — nicht der Befund.

Regelversorgung

TP entspricht R.

Der Festzuschuss deckt 60–75 % der Regelversorgungskosten, im Härtefall 100 %.

Gleichartige Versorgung

TP ist die Regelversorgung plus Zusatzleistungen — etwa eine Verblendung außerhalb des Verblendbereichs.

Der Festzuschuss bleibt exakt gleich. Die Mehrkosten tragen Sie allein.

Andersartige Versorgung

TP ist eine andere Versorgungsform als R — etwa ein Implantat statt einer Brücke.

Der Festzuschuss bleibt exakt gleich. Abgerechnet wird privat nach GOZ.

Die Felder mit den Zahlen

Bonus
Angekreuzt, wenn Ihr Bonusheft lückenlos geführt ist. 5 Jahre heben den Zuschuss auf 70 %, 10 Jahre auf 75 %. Berechnen →
Härtefall
Angekreuzt, wenn Ihre Einnahmen unter der Grenze liegen oder Sie Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG beziehen. Berechnen →
Zahnärztliches Honorar
Das Honorar der Praxis für die geplanten Maßnahmen.
Material- und Laborkosten
Was das zahntechnische Labor und das Material kosten. Bei Zahnersatz oft der größere Posten.
Voraussichtliche Gesamtsumme
Honorar plus Material und Labor. Diese Zahl gehört in den Rechner — sie ist die Basis Ihres tatsächlichen Eigenanteils. Berechnen →
Festzuschuss
Wird von der Krankenkasse festgesetzt, nicht von der Praxis. Steht erst nach der Bewilligung endgültig fest. Berechnen →
Voraussichtlicher Eigenanteil
Gesamtsumme minus Festzuschuss. „Voraussichtlich“, weil Teil 2 nach der Behandlung die tatsächlichen Beträge trägt. Berechnen →

Teil 2 — nach der Behandlung

Trägt die tatsächlich angefallenen Beträge. Erst hier steht Ihr endgültiger Eigenanteil.

Die Regeln dahinter

Jede Regel ist wörtlich übernommen.

Zahnzusatzversicherung

  • Versicherte können vor einer beabsichtigten Heilbehandlung eine Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes verlangen. Der Versicherer erteilt die Auskunft spätestens nach vier Wochen; ist die Behandlung dringend, spätestens nach zwei Wochen. Bleibt die Auskunft aus, wird die medizinische Notwendigkeit bis zum Beweis des Gegenteils vermutet.

    Was Sie tun können: Den Heil- und Kostenplan mit einem schriftlichen Auskunftsverlangen einreichen und die Frist notieren.

  • Im üblichen Erstattungsablauf erhält der Patient nach der Behandlung die Rechnung und reicht sie bei der Zahnzusatzversicherung ein.

    Was Sie tun können: Rechnung und geforderte Nachweise gemäß Tarif einreichen.

  • Ob ein HKP vor der Behandlung bei der Zahnzusatzversicherung eingereicht werden muss, hängt vom konkreten Tarif und seinen Bedingungen ab.

    Was Sie tun können: Vor Behandlungsbeginn Tarifbedingungen prüfen und den Versicherer mit HKP und Kostenschätzung kontaktieren.

  • Leistungsumfang und Grenzen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungs- und Tarifbedingungen, etwa Zahnstaffel, Wartezeit, Implantat-, Material- und Laborkostenbegrenzungen.

    Was Sie tun können: Für eine belastbare Prüfung die Tarifversion und vollständigen Bedingungen erfassen.

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  • Bei gleichartigem oder andersartigem Zahnersatz bleibt der befundbezogene Festzuschuss bestehen; die Mehrkosten trägt der Patient.

    Was Sie tun können: Regelversorgung, Wunschversorgung und Mehrkosten getrennt vergleichen.

Gesetzliche Krankenkasse

  • Der Festzuschuss steigt von 60 auf 70 Prozent, wenn in den letzten fünf Kalenderjahren die zahnärztlichen Untersuchungen lückenlos wahrgenommen wurden, und auf 75 Prozent bei zehn Kalenderjahren ohne Unterbrechung. Erwachsene benötigen eine Untersuchung je Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche zwei je Kalenderjahr.

    Was Sie tun können: Das Bonusheft vor dem Einreichen des HKP vollständig nachweisen lassen.

  • Die GKV übernimmt Behandlungskosten grundsätzlich nur bei Zahnärzten, die zur vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen sind.

    Was Sie tun können: Den Vertragszahnarzt-Status über die zuständige KZV prüfen.

  • Der befundbezogene Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 Prozent der für die Regelversorgung festgesetzten Kosten.

    Was Sie tun können: Den bewilligten Festzuschuss und den Eigenanteil im HKP vergleichen.

  • Bei unzumutbarer Belastung übernimmt die Krankenkasse die Regelversorgung vollständig. Für 2026 liegt die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen bei 1.582,00 Euro ohne Angehörige, 2.175,25 Euro mit einem Angehörigen und zusätzlich 395,50 Euro je weiterem Angehörigen. Wer die Grenze nur geringfügig überschreitet, erhält über die gleitende Härtefallregelung einen Teilbetrag.

    Was Sie tun können: Den Härtefallantrag zusammen mit dem HKP bei der Krankenkasse stellen.

  • Die Krankenkasse muss den HKP prüfen, bewilligen und den Festzuschuss festsetzen, bevor die Behandlung beginnt.

    Was Sie tun können: Mit der Behandlung erst nach der Bewilligung beginnen.

  • Nach Einwilligung des Patienten übermittelt die Zahnarztpraxis den eHKP elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse.

    Was Sie tun können: Der Übermittlung erst zustimmen, wenn Therapie und Kosten geklärt sind.

  • Bei geplantem Zahnersatz erstellt die Zahnarztpraxis einen elektronischen Heil- und Kostenplan mit Befund, Regelversorgung, Therapie und Kosten.

    Was Sie tun können: Die ausgedruckte Zusammenfassung vor der Zustimmung prüfen.

  • Die Zusage der Krankenkasse gilt grundsätzlich sechs Monate.

    Was Sie tun können: Den Zahnersatz innerhalb der Gültigkeit eingliedern lassen.