Altötting
Med. Dent. Katharina Krauß Und Dr. Med. Dent. Alexander Krauß
Bahnhofstr. 14, 84503 Altötting
Angaben der Praxis
Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.
- Leistungsschwerpunkte
- Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Kinderzahnheilkunde Endodontie / Wurzelbehandlung Oralchirurgie Zahnersatz / Prothetik
- Besonderheiten
- Angstpatienten Notdienst
Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Dr. med. dent. Alexander KraußZahnarztZuständige Kammer: Bayerische LandeszahnärztekammerBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
- Dr. med. dent. Katharina KraußZahnarztZuständige Kammer: Bayerische LandeszahnärztekammerBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
- Dres. Krauß AltöttingZahnarztZuständige Kammer: Bayerische LandeszahnärztekammerBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
Status & Nachweis
...traße 14 84503 Altötting 08671-5477 08671-5434 vasb@mnuanremgr-xenhff-nygbrggvat.qr Facebook Sprechzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag 08:00-12:30 Uhr Behandlungen aller Kassen Behandlungen außerhalb unserer Sprechzeiten (auch Samstag) sind nach Vereinbarung möglich. Was tun im Notfall Bei akuten Zahnschmerzen bitten wir Sie dringend, uns ausschließlich telefonisch oder per Mail zu kontaktie...
Wer zahlt was — und wann
Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.
Gesetzliche Krankenkasse
Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.
Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.
Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →Zahnzusatzversicherung
Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.
Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.
Regelung Ihres Tarifs nachsehen →Ihr Eigenanteil
Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.
Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.
Den Heil- und Kostenplan lesen →So läuft die Erstattung
- vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
- vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
- vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
- BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
- danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung
Ablauf im Detail — mit Fristen →
Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.
Dental Access Deutschland