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Berlin

Astrid Görlitz

Gustav-Adolf-Straße 12, 13086 Berlin

Praxis nennt gesetzlich Versicherte
SchwerpunkteAllgemeine Zahnheilkunde

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprachen im Team
Englisch
Termin
Online buchbar

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dipl.-Stom. Astrid GörlitzZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer BerlinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

...tz@t-online.de Zum ersten Mal bei uns? Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder online einen Termin in unserer Praxis. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Krankenversicherungskarte (gesetzlich Versicherte), gegebenenfalls Ihren Allergiepass, falls Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen auch eine Medikamentenliste. Hier können Sie den Anmelde- Anamnesebogen (deutsch) oder Application Form - Case History (englisch) he...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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