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Berlin

Ömer Kösker Zahnarzt

Gehrenseestr. 100, 13053 Berlin

Praxis nennt gesetzlich Versicherte
Telefon0309827107

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Montag | Dienstag & Donnerstag von 08:00 - 19:00 · Montag 8:00 - 19:00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Angstpatienten Ratenzahlung
Online-Terminbuchung über
Doctolib, jameda
Termin
Online buchbar

Status & Nachweis

...en" oder "unsichtbaren" Füllungen erfüllbar Füllungen Unser Team Ömer Kösker Leitender Zahnarzt Tasnim Zendelhadid Assistenzzahnärztin Hannah Lee Assistenzzahnärztin Individuell angepasste Leistungen Eigenes Dentallabor Alle Kassen und Privat Ratenzahlung möglich Digitale Arbeitsablauf Über 200 Implantate inseriert Alles aus einer Hand Ömer Kösker Leitender Zahnarzt Herzlich Willkommen im Zahnzentrum Hohenschönhausen! Unser Team aus erfahrenen, ho...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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