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Braunschweig

Frau Dr. med. dent. Monika Siebert und Frau Dr. med. dent. Anne Schlüter

Am Fallersleber Tore 11, 38100 Braunschweig

KZV-Eintrag belegt
SchwerpunkteAllgemeine Zahnheilkunde

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo, Mi, Do 8.00–12.00 · Di, Fr 8.00–12.00 · Mo, Mi, Fr 9.00–13.00 · Di, Do 9.00–13.00

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. med. dent. Anne SchlüterZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NiedersachsenBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
  • Dr. med. dent. Monika SiebertZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NiedersachsenBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

Dr. Anne Schlüter; Am Fallersleber Tore 11, 38100 Braunschweig

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Für diese Praxis ist ein Eintrag im KZV-Verzeichnis belegt. Der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse greift bei einer zugelassenen Vertragszahnarztpraxis.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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