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Düsseldorf

Dr. Michael Hohaus

Luegallee 18, 40545 Düsseldorf

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo – Fr 08:00 – 13:00 · Mo + Do 14:00 – 18:00 · Di 14:00 – 19:00 · Mo – Fr: 08:00 – 13:00 · Mo + Do: 14:00 – 18:00 · Di: 14:00 – 19:00 · Mo – Fr 08.00 – 13.00 · Mo + Do 14.00 – 18.00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Kinderzahnheilkunde Kieferorthopädie CMD / Funktionsdiagnostik Zahnersatz / Prothetik
Online-Terminbuchung über
jameda
Termin
Online buchbar

Status & Nachweis

...Bewertungen Jameda Profil Facebook ★★★★★ „Ich bin nun seit fast 20 Jahren bei Herrn Dr. Hohaus in Behandlung. Herr Dr. Hohaus beantwortet jede Frage sehr ausführlich und geduldig. Ich bin sowohl als Privat- als auch als Kassenpatient dort behandelt worden und habe nie einen Unterschied bemerkt. Wartezeiten sind immer sehr gering. Top Zahnarzt." P Patient seit 20 Jahren Jameda · Langjähriger Patient ★★★★★ „Vor ca. 25 Jahren wurde bei mir eine äußerst...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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