Esens
Zahnheimat
Siebet-Attena-Straße 12, 26427 Esens
Angaben der Praxis
Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.
- Sprechzeiten
- Montag – Donnerstag 8:00 – 19:30
- Leistungsschwerpunkte
- Prophylaxe / Zahnreinigung Oralchirurgie Zahnersatz / Prothetik
Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Dr. med. dent. Jan HokemaZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NiedersachsenBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
- Dr. med. dent. Klaus EbrechtZahnärztinZuständige Kammer: Zahnärztekammer NiedersachsenBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
- Dr. med. dent. Tessa BehrendsZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NiedersachsenBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
Status & Nachweis
Zahnheimat Esens GmbH; Siebet-Attena-Straße 12, 26427 Esens
Wer zahlt was — und wann
Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.
Gesetzliche Krankenkasse
Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.
Für diese Praxis ist ein Eintrag im KZV-Verzeichnis belegt. Der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse greift bei einer zugelassenen Vertragszahnarztpraxis.
Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →Zahnzusatzversicherung
Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.
Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.
Regelung Ihres Tarifs nachsehen →Ihr Eigenanteil
Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.
Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.
Den Heil- und Kostenplan lesen →So läuft die Erstattung
- vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
- vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
- vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
- BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
- danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung
Ablauf im Detail — mit Fristen →
Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.
Dental Access Deutschland