Bundesländer / Nordrhein-Westfalen / Essen / Drs. Thomas Grundmann and Oliver Jens Lang

Essen

Drs. Thomas Grundmann and Oliver Jens Lang

Herwarthstraße 39, 45138 Essen

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo, Di, Mi, Do 8:00 - 18:00 · Fr 8:00 - 13:00 · Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Kinderzahnheilkunde Endodontie / Wurzelbehandlung CMD / Funktionsdiagnostik Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Notdienst

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. med. dent. Oliver Jens LangZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer Nordrhein
  • Dr. med. dent. Thomas GrundmannZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer Nordrhein

Status & Nachweis

...prechzeiten wenden Sie sich bitte an den zahnärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 01805-98 67 00. Vorsicht! Es gibt in Essen auch einen privatzahnärztlichen Notdienst in einer Praxis in Überruhr, dort müssen Sie als gesetzlich versicherter Patient die Kosten für die gesamte Behandlung selbst tragen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis! Wir nehmen trotz der Schließung von vielen zahnärztlichen Praxen we...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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