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Essen

Zahnarzt Kettwig

Güterstraße 22, 45219 Essen

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo 7.30-19.00 · Di 7.30-19.00 · Mi 7.30-19.00 · Do 7.30-19.00 · Fr 7.30-16.00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Kieferorthopädie Endodontie / Wurzelbehandlung CMD / Funktionsdiagnostik Zahnersatz / Prothetik
Online-Terminbuchung über
jameda
Termin
Anfrage über die Website

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. Frank SchumacherZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
  • Dr. Julia Nosch GesetzlicheZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
  • Dr. Mark-Christoph SchumacherZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
  • Dr. Michaela Schön-AdendorffZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

...ar, so eine professionelle aber gleichzeitig sympathische und nette Ärztin gefunden zu haben. Mit meinen schlechten Erfahrungen was Zahnarztpraxen betrifft bin ich begeistert, dass es noch eine so hochwertige Praxis für Kassenpatienten gibt. Ich habe auch nicht gedacht, dass eine Zahnreinigung angenehm sein kann. Einfach alles 1A (: …“ Bewertungen lesen Die vollständig digitalisierte Zahnarztpraxis Unsere komplett digitalisierte Zahnarztpraxis nutzt m...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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