Bundesländer / Hessen / Frankfurt / Kathrin Stryczek

Frankfurt

Kathrin Stryczek

Grüneburgweg 12, 60322 Frankfurt

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Kieferorthopädie Endodontie / Wurzelbehandlung CMD / Funktionsdiagnostik Oralchirurgie Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Angstpatienten Sedierung / Narkose Barrierefrei Parkplätze ÖPNV-Anbindung
Sprachen im Team
Englisch
Online-Terminbuchung über
jameda
Termin
Online buchbar
Preisangaben
Preisinformationen auf der Praxiswebsite

Status & Nachweis

...sem Standort über Jameda keine Online-Terminbuchung an Zahlungsmodalitäten (private Besuche) Akzeptierte Versicherungen Details Versicherung und Zahlungsdetails Zahnarztpraxis Kathrin Stryczek und Dr. Christoph Weinbach Gesetzlich versichert Privat versichert Telefonnummer 069 95... Telefonnummer anzeigen Telefonnummer Zahnarztpraxis Kathrin Stryczek und Dr. Christoph Weinbach 069 9590890 Mehr Details anzeigen über die Adresse Angaben zur Adresse Heutige Sp...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

Weiter zu den Werkzeugen