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Frankfurt

Lampert Martina Dr.med.dent

Eschersheimer Landstr. 18, 60322 Frankfurt

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo, Di, Do 09:00 - 13:00 · Mi, Fr 09:00 - 13:00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Oralchirurgie
Besonderheiten
Notdienst Parkplätze

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. med. dent. Martina LampertZahnarztZuständige Kammer: Landeszahnärztekammer HessenBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

...Praxis eine angenehme Atmosphäre, damit sich die Patienten bereits am Empfang und auch im Wartezimmer wohlfühlen und entspannt in das Behandlungszimmer kommen. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen – privat und alle Kassen. Ich gehöre zu den von FOCUS-Arztempfehlung ausgesuchten Implantologen, Parodontologen und Zahnärzten im Landkreis Frankfurt/Main. Diese Ärztelisten ist ein anerkannter Hinweis für Patienten und Fachleute. Bewertet werd...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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