Freiburg im Breisgau
Praxis Dr. Astrid Meißner-Bühler
Habsburgerstr. 60, 79104 Freiburg im Breisgau
Angaben der Praxis
Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.
- Sprechzeiten
- Mo, Mi und Fr: 08:00 - 12:00 · Di: 08:00 - 17:00 · Do: 08:00 - 18:00
Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Dr. Astrid Meißner BühlerZuständige Kammer: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Status & Nachweis
...tenschutzerklärung Zahnarztpraxis Dr. Astrid Meißner Mit über 20 Jahren Erfahrung ist es unser Ziel, Ihnen eine professionelle zahnärztliche Betreuung sowie qualitativ hochwertige Beratung anzubieten. Termin Vereinbaren Alle Kassen / Termine nach Vereinbarung Anamnesebogen Anamnesebogen.doc i Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden dieser Karte Für die Einbettung von Karteninhalten verwenden wir einen Drittanbieterdienst der Daten über Ihre Aktivi...
Wer zahlt was — und wann
Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.
Gesetzliche Krankenkasse
Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.
Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.
Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →Zahnzusatzversicherung
Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.
Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.
Regelung Ihres Tarifs nachsehen →Ihr Eigenanteil
Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.
Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.
Den Heil- und Kostenplan lesen →So läuft die Erstattung
- vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
- vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
- vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
- BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
- danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung
Ablauf im Detail — mit Fristen →
Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.
Dental Access Deutschland