Hamburg
Kieferorthopädie am Grindel
Grindelallee 116, 20146 Hamburg
Angaben der Praxis
Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.
- Leistungsschwerpunkte
- Kieferorthopädie
Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Dr. med. dent. Anna-Christina VoigtFachzahnärztin für KieferorthopädieZuständige Kammer: Zahnärztekammer Hamburg
Status & Nachweis
...auf dem neuesten Stand der Technik zu bieten. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren eine medizinisch ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Behandlung gemäß §12 SGB V. Daher empfehle ich, wenn Sie oder Ihr Kind gesetzlich versichert sind, VOR dem ersten Beratungstermin eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Eine Erstvorstellung sollte idealerweise im Alter von sechs bis sieben Jahren erfolgen. Ihr erster Beratungstermin wird selbstverständlich...
Wer zahlt was — und wann
Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.
Gesetzliche Krankenkasse
Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.
Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.
Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →Zahnzusatzversicherung
Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.
Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.
Regelung Ihres Tarifs nachsehen →Ihr Eigenanteil
Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.
Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.
Den Heil- und Kostenplan lesen →So läuft die Erstattung
- vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
- vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
- vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
- BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
- danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung
Ablauf im Detail — mit Fristen →
Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.
Dental Access Deutschland