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Hamburg

Praxis Dr. Michael Jakob

Neuer Wall 34, 20354 Hamburg

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo, Di: 8.00 - 18:00 · Mi, Do: 08:00 - 19:30 · Fr: 08:00 - 13:00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Kieferorthopädie CMD / Funktionsdiagnostik Oralchirurgie Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Angstpatienten ÖPNV-Anbindung
Termin
Anfrage über die Website

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. Michael Jakob ArtZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer Hamburg
  • Dr. Michael Jakob LeonhardZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer Hamburg

Status & Nachweis

...as hat für Sie direkt zwei Vorteile. Zum einen ist fläsh ein sicheres Bleachingverfahren und zum anderen kostengünstiger als viele vergleichbare Anbieter. MEHR INFOS ONLINE TERMIN VEREINBAREN Neuer Wall 34 20354 Hamburg ALLE KASSEN UND PRIVAT 040 410 36 61 [email protected] Mit Facebook verbinden MITGLIED BEI: Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap | Vertrag widerrufen Abmelden | Bearbeiten Nach oben scrollen

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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