Kaarst
Kowohl-Dambon Karina Dr. Zahnärztin
Neusser Str. 9, 41564 Kaarst
Angaben der Praxis
Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.
- Sprechzeiten
- Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Leistungsschwerpunkte
- Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Kieferorthopädie Zahnersatz / Prothetik
- Besonderheiten
- Barrierefrei Notdienst
Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Dr. Karina Kowohl DambonZahnärztinZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
- Dr. med. dent. Karina Kowohl-DambonZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
Status & Nachweis
...ernt, gereinigt und mit einem Medikament versorgt. Dies kann mehrere Behandlungstermine in Anspruch nehmen, bis die Entzündung abgeklungen ist. Erst dann wird der Wurzelkanal bakteriendicht gefüllt und verschlossen. Bei gesetzlich versicherten Patienten erstattet die Krankenkasse zahnärztliche Behandlungen, die medizinisch notwendig sind. Dazu gehört grundsätzlich auch eine Wurzelbehandlung, aber nur in einem beschränkten Umfang. Die Qualität der Wurzelbehand...
Wer zahlt was — und wann
Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.
Gesetzliche Krankenkasse
Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.
Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.
Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →Zahnzusatzversicherung
Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.
Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.
Regelung Ihres Tarifs nachsehen →Ihr Eigenanteil
Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.
Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.
Den Heil- und Kostenplan lesen →So läuft die Erstattung
- vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
- vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
- vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
- BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
- danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung
Ablauf im Detail — mit Fristen →
Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.
Dental Access Deutschland