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Kaarst

Sievers und Linke

Am Neumarkt 5, 41564 Kaarst

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Montag: 7.30 - 18.00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Kinderzahnheilkunde Kieferorthopädie Endodontie / Wurzelbehandlung Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Angstpatienten

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. Martin SieverZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
  • Dr. Martin SieversZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

...terbach mit dem Finanzstabilisierungsgesetz (FinStG) die Mittel für zahnärztliche Leistungen gekürzt. Und dies, obwohl durch die präventionsorientierte Ausrichtung in der Zahnmedizin der Anteil an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die vertragszahnärztliche Versorgung seit Jahren kontinuierlich gesunken ist. Diese Mittelkürzungen wirken sich insbesondere auf die neu eingeführte Versorgungsstrecke bei der Parodontitis negativ aus. Gemeinsam zei...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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