Bundesländer / Nordrhein-Westfalen / Lindlar / Zahnärztehaus Lindlar

Lindlar

Zahnärztehaus Lindlar

Rheinstraße 3, 51789 Lindlar

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo 08:00 – 18:00 · Di 08:00 – 18:00 · Mi 08:00 – 18:00 · Do 08:00 – 18:00 · Fr 08:00 – 15:00 · Mo 08:00 – 15:00 · Di 10:00 – 17:00 · Mi 08:00 – 15:00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde
Besonderheiten
Barrierefrei
Online-Terminbuchung über
jameda

Status & Nachweis

...entinnen pflegt! Kompetenter Arzt, engagiertes Team! Herrn Dr. Genßler erlebe ich seit über 8 Jahren als sehr emphatischen und kompetenten Arzt, der sich nicht nur ausgezeichnet um seine Privatpatienten, sondern auch um Kassenpatienten wie mich kümmert. Er behandelt sehr sensibel, schmerzfrei und kompetent. Hier komme ich gerne hin, obwohl ich Zahnarztbesuche wirklich sonst hasse 🙂 Praxis Standort Lindlar Standort Frielingsdorf Ihr Weg zu uns Standort...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

Weiter zu den Werkzeugen