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München

Kirchner, Jakob, Bolz, Wachtel Zahnärzte Partnerschaft

Richard-Str.auss-Str. 69, 81679 München

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo. 07.00 – 15.00 · Di. – Do. 07.00 – 13.00 · Fr. 07.00 – 13.00 · Mo. 08.00 – 15.00 · Di. – Do. 08.00 – 18.00 · Fr. 08.00 – 14.00 · Mo. 08.00 - 15.00 · Di. Do 08.00 - 18.00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Ästhetische Zahnheilkunde Endodontie / Wurzelbehandlung Oralchirurgie
Besonderheiten
Angstpatienten Notdienst

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. Hans-Georg KirchnerZahnarztZuständige Kammer: Bayerische LandeszahnärztekammerBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Unsere amtlichen Belege stammen bislang fast vollständig aus einem einzigen KZV-Bezirk, deshalb liegt für diese Praxis keiner vor. Das ist eine Aussage über unsere Datenlage, nicht über die Praxis — bestätigen lassen können Sie den Status dort oder bei Ihrer KZV.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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