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Neuburg am Inn

Zahnarztpraxis Dr. Maximilian Antel

Passauer Straße 9, 94127 Neuburg am Inn

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo. 8.00-12-00 und 14.00-18.00 · Di. 8.00-12.00 · Mi. 8.00-14.00 · Do. 8.00-12.00 · Fr. 8.00-14.00
Leistungsschwerpunkte
Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Barrierefrei ÖPNV-Anbindung

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. Maximilian AntelZahnarztZuständige Kammer: Bayerische LandeszahnärztekammerBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

...Sie einfach an und fragen nach, ob Ihre Krankenkasse einen Zuschuss zur PZR leistet oder sogar die Kosten komplett übernimmt! Team Zahnarztpraxis Dr. Antel Aktuelles Ab jetzt die Zahngesundheit wieder im Fokus! Für alle gesetzlich Versicherten: Die Kassen zahlen ab 01.10.2020 mehr zum Zahnersatz Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen erhöhen sich zum 1. Oktober von 50 auf 60 Prozent. Auch für die Versicherten, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige Vor...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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