Bundesländer / Bayern / Nürnberg / Fleischer Heidi Dr.

Nürnberg

Fleischer Heidi Dr.

Bucher Straße 84, 90408 Nürnberg

Praxis nennt gesetzlich Versicherte
SchwerpunkteAllgemeine Zahnheilkunde

Status & Nachweis

...sprechzeiten Montag 08:30 - 12:00 15:00 - 17:00 Dienstag 13:00 - 17:00 Mittwoch 08:30 - 13:00 Donnerstag 08:30 - 12:00 15:00 - 17:00 Freitag 08:30 - 12:00 und nach Vereinbarung *Schmerzbehandlung ohne Termin *Privat und alle Kassen Unsere Praxis im Internet www.dr-heidi-fleischer.de www.zahnmedizin-im-alter.de dr.heidi.fleischer@onlinemed.de dr.heidi.fleischer@t-online.de Bucher Str. 84 - 90408 Nürnberg - 0911 - 34 67 55 Impressum | Kontakt | Anfa...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

Weiter zu den Werkzeugen