Bundesländer / Nordrhein-Westfalen / Oberhausen / Zahnarzt Oberhausen Dr. Peter Große-Segerath

Oberhausen

Zahnarzt Oberhausen Dr. Peter Große-Segerath

Völklinger Straße 3, 46117 Oberhausen

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Kinderzahnheilkunde Endodontie / Wurzelbehandlung CMD / Funktionsdiagnostik
Besonderheiten
Angstpatienten Notdienst Parkplätze
Sprachen im Team
Türkisch, Russisch, Englisch, Spanisch
Termin
Anfrage über die Website

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. Peter Große-SegerathZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

...n. Seit nun einigen Jahren vertraue ich der Praxis und bin vollstens zufrieden. Trotz einiger Kilometer Entfernung, nehme ich den Weg gerne auf mich. Patient Fragen & Antworten zu Ihrem Zahnarzt Oberhausen Behandeln Sie Kassenpatienten? Ja, wir haben eine kassenärztliche Zulassung und freuen uns sehr auf Ihren Besuch in unserer Praxis. Kann man bei Ihnen auch online Termine vereinbaren? Ja, das können Sie. Gehen Sie einfach rechts oben auf den Button...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

Weiter zu den Werkzeugen