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Osnabrück

Zahnarztpraxis im Hasehaus | Osnabrück Innenstadt | DDent

Neumarkt 1, 49074 Osnabrück

KZV-Eintrag belegt
Telefon054121800

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo – Do | 07:30 – 19:00 · Fr | 07:30 – 14:00 · Mo, 27.07. | 07:30 – 14 Uhr Di, 28.07. | 13:00 – 18:30 · Mi/Do, 29./30.07. | 12:00 – 18:30 · Mo – Do, 03.08. – 06.08. | 07:30 – 13:30 · Mo/Di, 17./18.08. | 07:30 – 13:30 · Mi/Do, 02./3.09. | 07:30 – 13:30
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Kinderzahnheilkunde Endodontie / Wurzelbehandlung CMD / Funktionsdiagnostik Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Angstpatienten Barrierefrei Notdienst ÖPNV-Anbindung
Sprachen im Team
Türkisch, Russisch, Englisch
Termin
Online buchbar

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. Jochen ZechZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NiedersachsenBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

DDent MVZ GmbH Zahnarztpraxis Osnabrück-Hasehaus; Neumarkt 1, 49074 Osnabrück

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Für diese Praxis ist ein Eintrag im KZV-Verzeichnis belegt. Der Festzuschuss Ihrer Krankenkasse greift bei einer zugelassenen Vertragszahnarztpraxis.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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