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Remscheid

Dr. Blattner

Gertenbachstr. 30, Remscheid

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo., Di., Mi. & Fr.: 08:00-12:00 · Mo.: 14:00-18:00 · Di., Mi. & Fr.: 13:00-17:00 · Do.: 10:00-14:00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Kinderzahnheilkunde Kieferorthopädie Endodontie / Wurzelbehandlung CMD / Funktionsdiagnostik Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Angstpatienten Hausbesuche

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. Flex Booking WidgetZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
  • Dr. Peter BlattnerZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

...Spitze. Schon bei dem Vater Dr. Tiberius Blattner war ich Patientin. Es ist toll was Dr. Peter Blattner, mit seiner Frau, aus dieser Praxis gemacht hat. Man wird stets freundlich empfangen und hat nie den Eindruck "NUR" Kassenpatienten zu sein. Allen Angstpatienten kann ich nur raten diese Praxis aufzusuchen. Erika Meier ★ ★ ★ ★ ★ Ich war heute zur Kontrolle mit meinem Sohn (bald 3J) vorstellig und besonders der Kleine war hochauf begeistert - Kinder...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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