Bundesländer / Nordrhein-Westfalen / Rösrath / Zahnarztpraxis Rösrath - Dr. med. dent. Martin Tigges

Rösrath

Zahnarztpraxis Rösrath - Dr. med. dent. Martin Tigges

Hauptstr. 278, 51503 Rösrath

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Montag – Donnerstag 9:00-17:00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde CMD / Funktionsdiagnostik Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Angstpatienten Parkplätze

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. med. dent. Martin TiggesZahnarztZuständige Kammer: Zahnärztekammer NordrheinBerufsbezeichnung verliehen in: Nordrhein-Westfalen

Status & Nachweis

...r können Sie direkt einen Termin vereinbaren: Terminbuchung Oder unser Terminanfrage-Formular nutzen: Anrede Frau Herr Vorname Nachname E-Mail (optional) Sind Sie bereits Patient/in bei uns? Ja Nein Sind Sie privat oder gesetzlich versichert? Privat Gesetzlich Wo haben Sie Beschwerden?* Zähne Zahnfleisch Kiefergelenk Zahnersatz Implantate Wie stark sind Ihre Beschwerden? leicht mittel stark sehr stark Unter welcher Telefonummer können wir Sie zurückrufen? W...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

Weiter zu den Werkzeugen