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Verden (Aller)

Damrath Anne-Kathrin Fachzahnärztin für Kieferorthopädie

Georgstr. 8, 27283 Verden (Aller)

Praxis nennt gesetzlich Versicherte
Telefon042314744

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Mo-Do von 8:00 – 8:30 · Montag: 8.00 - 12.00
Leistungsschwerpunkte
Prophylaxe / Zahnreinigung Kieferorthopädie

Status & Nachweis

...wohlfühlen können. Wir bieten Ihnen in unserer Praxis eine freundliche und entspannte Atmosphäre, um eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten. fAQ Kosten der Behandlung Mit welchen Kosten kann ich rechnen, wenn ich gesetzlich versichert bin? Bis zum 18. Lebensjahr: Eine kieferorthopädische Behandlung wird ab einem bestimmten Schweregrad (KIG-Einstufung 3 und mehr) von der Krankenkasse bezuschusst. Dabei übernimmt die Krankenkasse 80% der Kosten beim er...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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