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Weissach

Zahnmedizin Dr. Boeck im Marktzentrum

Weissacher Str. 38, 71287 Weissach

Praxis nennt gesetzlich Versicherte
Telefon0704431880

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Montag 07:00–13:00 · Montag 08:00–12:30
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Kinderzahnheilkunde Kieferorthopädie Endodontie / Wurzelbehandlung Oralchirurgie Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Angstpatienten Sedierung / Narkose Barrierefrei
Termin
Online buchbar

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. Boeck EltingerZahnarztZuständige Kammer: Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland
  • Dr. Boeck WeissacherZahnarztZuständige Kammer: Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

...rer ganzen Familie eine Behandlung zu ermöglichen, die Ihr Lächeln strahlen lässt. Unsere Praxisausstattung -> Vereinbaren Sie noch heute einen Termin Wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Praxis. Ganz egal, ob Sie gesetzlich versichert, Privatpatient oder Selbstzahler sind – bei uns sind Sie herzlich willkommen. Buchen Sie direkt online Ihren Termin in unserer Praxis oder rufen Sie uns an. Wir sind innerhalb unserer Sprechzeiten jederzeit gerne für Si...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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