Wiesbaden
Kiefer- und Gesichtschirurgie Prof. Dr. Dr. Felix Koch
Marktplatz 3, 65183 Wiesbaden
Angaben der Praxis
Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.
- Sprechzeiten
- Mo-Do 8:30-17:00 · Fr 8:30-14:00
- Leistungsschwerpunkte
- Implantologie Oralchirurgie
- Sprachen im Team
- Polnisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Griechisch, Rumänisch
- Termin
- Online buchbar
Status & Nachweis
...freundliches Team in einer modernen Praxis - uneingeschränkt empfehlenswert. An dieser Stelle möchte ich mich noch mal ganz herzlich bedanken." Jürgen G. (Google Bewertung) "Vorweg: Ein Unterschied zwischen Privat- und Kassenpatienten wird in dieser Praxis nicht gemacht, was heute sehr selten und gut ist! (...) Das Team war bei jedem der drei Termine sehr freundlich und kompetent. Herr Dr. Koch ist einfühlsam, zurückhalten und besitzt die nötige Sens...
Wer zahlt was — und wann
Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.
Gesetzliche Krankenkasse
Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.
Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.
Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →Zahnzusatzversicherung
Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.
Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.
Regelung Ihres Tarifs nachsehen →Ihr Eigenanteil
Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.
Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.
Den Heil- und Kostenplan lesen →So läuft die Erstattung
- vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
- vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
- vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
- BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
- danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung
Ablauf im Detail — mit Fristen →
Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.
Dental Access Deutschland