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Worms

Zahnarzt Worms | Zahnarztpraxis Dr. von Plocki

Von-Steuben-Straße 17, 67549 Worms

Praxis nennt gesetzlich Versicherte

Angaben der Praxis

Von der Praxis auf ihrer eigenen Website veröffentlicht. Bitte vor einem Besuch bestätigen lassen.

Sprechzeiten
Montag: 08:00 – 14:00 · Montag: 8:00-12.00
Leistungsschwerpunkte
Implantologie Parodontologie Prophylaxe / Zahnreinigung Ästhetische Zahnheilkunde Kinderzahnheilkunde Kieferorthopädie Endodontie / Wurzelbehandlung CMD / Funktionsdiagnostik Zahnersatz / Prothetik
Besonderheiten
Angstpatienten Notdienst Ratenzahlung
Termin
Anfrage über die Website

Behandelnde Zahnärztinnen und Zahnärzte

  • Dr. Von PlockiZahnärztinZuständige Kammer: Landeszahnärztekammer Rheinland-PfalzBerufsbezeichnung verliehen in: Bundesrepublik Deutschland

Status & Nachweis

...n die sprichwörtliche Angst vor dem Zahnarzt gar nicht erst entstehen. FAQ Wie kann ich einen Termin vereinbaren? Termine können Sie bei uns ganz bequem Online , telefonisch oder per Mail vereinbaren. Behandeln Sie auch Kassenpatient:innen? Ob gesetzlich oder privat versichert, wir behandeln all´ unsere Patient:innen mit der gleichen Euphorie – völlig unabhängig von der Kassenzugehörigkeit. Wie komme ich zur Praxis? Anfahrtsdarstellung anzeigen Welc...

Wer zahlt was — und wann

Drei Ebenen, klar getrennt. Verbindlich ist immer der bewilligte Heil- und Kostenplan für Ihren Behandlungsfall.

Gesetzliche Krankenkasse

Zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. 60 % der Regelversorgung, mit lückenlosem Bonusheft 70 % (5 Jahre) oder 75 % (10 Jahre), im Härtefall 100 %. Der Betrag hängt am Befund — nicht an der Versorgung, die Sie wählen.

Diese Praxis gibt selbst an, gesetzlich Versicherte zu behandeln. Den Vertragszahnarzt-Status können Sie bei Ihrer KZV bestätigen lassen.

Festzuschuss für Ihren Befund berechnen →

Zahnzusatzversicherung

Zahlt nach ihrem Tarif. Zahnstaffel, Wartezeit und Höchstgrenzen stehen in den Bedingungen, nicht im Gesetz. Ob der Heil- und Kostenplan vorher eingereicht werden muss, ist je Tarif unterschiedlich.

Prüfen Sie das, bevor die Behandlung beginnt.

Regelung Ihres Tarifs nachsehen →

Ihr Eigenanteil

Alles über der Regelversorgung tragen Sie selbst. Wählen Sie gleichartig oder andersartig — Vollkeramik, Implantat, Teleskope — bleibt der Festzuschuss gleich; die Differenz zahlen Sie.

Die voraussichtliche Gesamtsumme steht in Teil 1 Ihres Heil- und Kostenplans.

Den Heil- und Kostenplan lesen →

So läuft die Erstattung

  1. vor der BehandlungDie Praxis erstellt den Heil- und Kostenplan
  2. vor der BehandlungZusatzversicherung prüfen — manche Tarife verlangen den Plan vorab
  3. vor der BehandlungDie Krankenkasse bewilligt und setzt den Festzuschuss fest
  4. BehandlungDie Praxis rechnet den Festzuschuss direkt mit der Kasse ab; Sie zahlen Ihren Eigenanteil
  5. danachDie Zusatzversicherung erstattet gegen Rechnung — dafür gehen Sie in Vorleistung

Ablauf im Detail — mit Fristen →

Beginnen Sie die Behandlung nicht auf Basis einer geschätzten Erstattung. Ändert sich der Plan, müssen Krankenkasse und Zusatzversicherung eventuell erneut prüfen.

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