Zahnzusatzversicherung / ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG

ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG

Zahnbehandlung und Zahnersatz · Z100/80, Z80/60

Nicht verpflichtend — aber es kostet Sie Geld, es zu lassen. Legen Sie den Kostenplan vor der Behandlung vor, erstattet dieser Tarif einen höheren Anteil; ohne Vorlage sinkt der Erstattungssatz.

HKP vorher einreichen
Keine Pflicht — aber der Tarif zahlt dann mehr
Wartezeit
Auszahlung
Nach der Behandlung gegen Rechnung
Jahreshöchstgrenze
Auskunftsfrist des Versicherers
Belegtyp
Verbindliche Versicherungsbedingungen

HKP-Klausel: 00/80 Z 80/60 100% 80% des Rechnungsbetrages für Zahnbehandlung. Z 100/80 Z 80/60 80% 60% des Rechnungsbetrages für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie, soweit der Versicherungsnehmer vor der eigentlichen Behandlung einen Kostenplan vorlegt. Der Versicherer wird nach Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage den Versicherungsnehmer über seinen Erstattungsanspruch unterrichten. Z 100/80 Z 80/60 60% 40% des Rechnungsbetrages für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie, falls vor der eigentlichen Behandlung kein Kostenplan vorgelegt wird. Zahnstaffel Der erstattungsfäh

Unabhängig vom Tarif: Nach § 192 Abs. 8 VVG können Sie vor der Behandlung eine Auskunft über die zu erwartende Leistung verlangen. Der Versicherer muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen.