Zahnzusatzversicherung / ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
Zahnbehandlung und Zahnersatz · Z100/80, Z80/60
Nicht verpflichtend — aber es kostet Sie Geld, es zu lassen. Legen Sie den Kostenplan vor der Behandlung vor, erstattet dieser Tarif einen höheren Anteil; ohne Vorlage sinkt der Erstattungssatz.
- HKP vorher einreichen
- Keine Pflicht — aber der Tarif zahlt dann mehr
- Wartezeit
- —
- Auszahlung
- Nach der Behandlung gegen Rechnung
- Jahreshöchstgrenze
- —
- Auskunftsfrist des Versicherers
- —
- Belegtyp
- Verbindliche Versicherungsbedingungen
HKP-Klausel: 00/80 Z 80/60 100% 80% des Rechnungsbetrages für Zahnbehandlung. Z 100/80 Z 80/60 80% 60% des Rechnungsbetrages für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie, soweit der Versicherungsnehmer vor der eigentlichen Behandlung einen Kostenplan vorlegt. Der Versicherer wird nach Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage den Versicherungsnehmer über seinen Erstattungsanspruch unterrichten. Z 100/80 Z 80/60 60% 40% des Rechnungsbetrages für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie, falls vor der eigentlichen Behandlung kein Kostenplan vorgelegt wird. Zahnstaffel Der erstattungsfäh
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