Zahnzusatzversicherung / CONCORDIA Krankenversicherungs-AG

CONCORDIA Krankenversicherungs-AG

Zahn-Zusatz · ZT Basistarife

Die uns vorliegenden Unterlagen regeln eine Vorab-Einreichung nicht. Diese Angabe stammt allerdings nicht aus den verbindlichen Versicherungsbedingungen, sondern aus einer Zusammenfassung des Versicherers — verbindlich ist Ihre eigene Vertragsfassung.

Belegqualität: Für diesen Tarif liegt uns keine verbindliche Bedingungsfassung vor. Fordern Sie die Antwort nach § 192 Abs. 8 VVG schriftlich vom Versicherer an, bevor Sie die Behandlung beginnen.

HKP vorher einreichen
Nicht geregelt
Wartezeit
8 Monate
Auszahlung
Nach der Behandlung gegen Rechnung
Jahreshöchstgrenze
Auskunftsfrist des Versicherers
Belegtyp
Werbebroschüre — nicht verbindlich

Wartezeit-Klausel: 4 Zähne fehlen Regelleistung • 100 % für Narkosekosten bei gleichzeitiger Entfernung von mehr als zwei • Sofortleistung bei Unfällen – die sonst • inklusive Funktionsanalyse Weisheitszähnen (max. 500 € jährlich) übliche Wartezeit von 8 Monaten entfällt • Kieferorthopädie inklusive Material und Laborkosten: - Kinder mit leichter bis geringer Zahnfehlstellung (KIG 1 bis 2) erhalten Hochwertige Leistungen – keine Vorleistung der GKV (wir übernehgünstiger Preis. men 80 % vom Rechnungsbetrag, max. 2.000 € je Kiefer) - Kinder mit mittlerer bis extrem stark Tarif ZT (Zahnersatz) au

Unabhängig vom Tarif: Nach § 192 Abs. 8 VVG können Sie vor der Behandlung eine Auskunft über die zu erwartende Leistung verlangen. Der Versicherer muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen.