Zahnzusatzversicherung / die Bayerische Krankenversicherung

die Bayerische Krankenversicherung

ZAHN Prestige · Zahn Prestige

Nein, nicht verpflichtend. Die Bedingungen empfehlen die Einreichung vor Behandlungsbeginn.

HKP vorher einreichen
Empfohlen, nicht verpflichtend
Wartezeit
Auszahlung
Nach der Behandlung gegen Rechnung
Jahreshöchstgrenze
Auskunftsfrist des Versicherers
Belegtyp
Verbindliche Versicherungsbedingungen

HKP-Klausel: en Kostenträgers nicht in Anspruch genommen werden (bspw. Behandlung bei einem Zahnmedi- Der Versicherer empfiehlt der versicherten Person bei ziner ohne Kassenzulassung). Zahnersatzmaßnahmen vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Die versi- In diesem Fall bringt der Versicherer einen pauschalen cherte Person erhält eine Mitteilung über die zu BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 333503 (08.23) Seite 5 von 6 ↑ erstattenden Leistungen. d) Bestand der Vertrag mindestens 1 und weniger als 2 Jahre, so gelten die Begrenzungen nach Abschnitt B Fa

Unabhängig vom Tarif: Nach § 192 Abs. 8 VVG können Sie vor der Behandlung eine Auskunft über die zu erwartende Leistung verlangen. Der Versicherer muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen.