Zahnzusatzversicherung / HanseMerkur Krankenversicherung AG
HanseMerkur Krankenversicherung AG
Zahnzusatzversicherung · EZ / EZT / EZP
Nein, nicht verpflichtend. Die Bedingungen empfehlen die Einreichung vor Behandlungsbeginn.
- HKP vorher einreichen
- Empfohlen, nicht verpflichtend
- Wartezeit
- 3 Monate
- Auszahlung
- Nach der Behandlung gegen Rechnung
- Jahreshöchstgrenze
- —
- Auskunftsfrist des Versicherers
- —
- Belegtyp
- Bedingungen (Kopie eines Vermittlers)
- Der Heil- und Kostenplan wird als Nachweis bei der Abrechnung verlangt.
HKP-Klausel: tung besteht, wenn sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, oder nach Ablauf von 24 Monaten. Bei geplantem Zahnersatz (Brücken, Kronen, Prothesen usw.) können Sie uns vor Behandlungsbeginn gern einen Heil- und Kostenplan einreichen. Wir werden ihn prüfen und Sie über die zu erwartende Versicherungsleistung informieren. Sollten Sie kurzfristig ins Krankenhaus müssen, geben Sie in der Patientenverwaltung Ihre Versicherungsnummer bekannt. Sofern das Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag bei uns stellt, prüfen wir, ob wir die Unterbringungskosten direkt | Wartezeit-Klausel: rtschaftsgrund bzw. der (1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Ruhensgrund nicht entfallen ist, und nicht bei befristeten Versicherungsverhältnissen. Die Umwandlung des Versicherungs- (2) Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt schutzes aus einem Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht a) bei Unfällen; der Fall ist, ist ausgeschlossen. Eine Umwandlung des Versicherungsschutzes in den Notlagentarif nach § 153 Versicherungsb) für den Ehegatten oder den Lebenspartner (gemäß § 1 aufsicht
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