Zahnzusatzversicherung / HanseMerkur Krankenversicherung AG

HanseMerkur Krankenversicherung AG

Zahnzusatzversicherung · EZ / EZT / EZP

Nein, nicht verpflichtend. Die Bedingungen empfehlen die Einreichung vor Behandlungsbeginn.

HKP vorher einreichen
Empfohlen, nicht verpflichtend
Wartezeit
3 Monate
Auszahlung
Nach der Behandlung gegen Rechnung
Jahreshöchstgrenze
Auskunftsfrist des Versicherers
Belegtyp
Bedingungen (Kopie eines Vermittlers)
  • Der Heil- und Kostenplan wird als Nachweis bei der Abrechnung verlangt.

HKP-Klausel: tung besteht, wenn sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien verändert, oder nach Ablauf von 24 Monaten.  Bei geplantem Zahnersatz (Brücken, Kronen, Prothesen usw.) können Sie uns vor Behandlungsbeginn gern einen Heil- und Kostenplan einreichen. Wir werden ihn prüfen und Sie über die zu erwartende Versicherungsleistung informieren.  Sollten Sie kurzfristig ins Krankenhaus müssen, geben Sie in der Patientenverwaltung Ihre Versicherungsnummer bekannt. Sofern das Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag bei uns stellt, prüfen wir, ob wir die Unterbringungskosten direkt | Wartezeit-Klausel: rtschaftsgrund bzw. der (1) Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Ruhensgrund nicht entfallen ist, und nicht bei befristeten Versicherungsverhältnissen. Die Umwandlung des Versicherungs- (2) Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Sie entfällt schutzes aus einem Tarif, bei dem die Beiträge geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht a) bei Unfällen; der Fall ist, ist ausgeschlossen. Eine Umwandlung des Versicherungsschutzes in den Notlagentarif nach § 153 Versicherungsb) für den Ehegatten oder den Lebenspartner (gemäß § 1 aufsicht

Unabhängig vom Tarif: Nach § 192 Abs. 8 VVG können Sie vor der Behandlung eine Auskunft über die zu erwartende Leistung verlangen. Der Versicherer muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen.