Zahnzusatzversicherung / Münchener Verein Versicherungsgruppe

Münchener Verein Versicherungsgruppe

dentalPLUS · T565

Ja. Nach den veröffentlichten Bedingungen dieses Tarifs muss der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn eingereicht werden.

HKP vorher einreichen
Ja — verbindlich
Wartezeit
6 Monate
Auszahlung
Nach der Behandlung gegen Rechnung
Jahreshöchstgrenze
Auskunftsfrist des Versicherers
Belegtyp
Verbindliche Versicherungsbedingungen
  • Der Heil- und Kostenplan wird als Nachweis bei der Abrechnung verlangt.
  • Der Heil- und Kostenplan darf erst nach Ablauf der Wartezeit erstellt werden.

HKP-Klausel: n Festzuschuss der GKV besteht. Als Zahnersatz gelten: Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz und die jeweilige Reparatur. 2. Die Wartezeit beträgt 6 Monate ab Versicherungsbeginn. Die Erstellung des Heil- und Kostenplans und auch die Eingliederung des Zahnersatzes dürfen erst nach Ablauf der Wartezeit erfolgen, ansonsten erfolgt keine Leistung. 3. Für die erstattungsfähigen Aufwendungen leisten wir in Tarif 565 in Höhe des Festzuschusses der GKV (Erstattungsbeträge nach § 55 Abs. 1 SGB V). 4. Die tariflichen Leistungen je versicherte Person sind in den | Wartezeit-Klausel: oder bei dieser durchgeführt wird und ein Anspruch auf den gesetzlichen Festzuschuss der GKV besteht. Als Zahnersatz gelten: Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz und die jeweilige Reparatur. 2. Die Wartezeit beträgt 6 Monate ab Versicherungsbeginn. Die Erstellung des Heil- und Kostenplans und auch die Eingliederung des Zahnersatzes dürfen erst nach Ablauf der Wartezeit erfolgen, ansonsten erfolgt keine Leistung. 3. Für die erstattungsfähigen Aufwendungen leisten wir in Tarif 565 in Höhe des Festzuschusses der GKV (Erstattungsbeträge nach § 55 Abs. 1 SGB V).

Unabhängig vom Tarif: Nach § 192 Abs. 8 VVG können Sie vor der Behandlung eine Auskunft über die zu erwartende Leistung verlangen. Der Versicherer muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen.