Zahnzusatzversicherung / Münchener Verein Versicherungsgruppe

Münchener Verein Versicherungsgruppe

ZahnGesund · T577

Nein, nicht verpflichtend. Die Bedingungen empfehlen die Einreichung vor Behandlungsbeginn.

HKP vorher einreichen
Empfohlen, nicht verpflichtend
Wartezeit
keine Wartezeit
Auszahlung
Nach der Behandlung gegen Rechnung
Jahreshöchstgrenze
Auskunftsfrist des Versicherers
4 Wochen · dringend: 2 Wochen
Belegtyp
Verbindliche Versicherungsbedingungen

HKP-Klausel: utschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Ärzte (GOÄ). Bei einer bevorstehenden Versorgung, einer Zahnersatzmaßnahme oder einer kieferorthopädischen Behandlung, rät der Versicherer zur vorherigen Erstellung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer nach Vorlage des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung. 8. Zukunftsgarantie Wenn die befundbezogenen Festzuschüsse (Erstattungsbeträge nach § 55 Abs. 1 SGB V) für Zahnersatzmaßnahmen der GKV zukünftig entfallen, weil sie z.B. aus dem L | Wartezeit-Klausel: erungsbeginn oder in Wartezeiten fällt. Bei Vertragsänderungen gelten die Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. 2. Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend zum Tag der Geburt erfolgt. Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf so umfassend sein wie der höherwertigere Versicher

Unabhängig vom Tarif: Nach § 192 Abs. 8 VVG können Sie vor der Behandlung eine Auskunft über die zu erwartende Leistung verlangen. Der Versicherer muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen.