Zahnzusatzversicherung / Münchener Verein Versicherungsgruppe
Münchener Verein Versicherungsgruppe
zahnPLUS Premium · T571/T572/T573/T574
Nein, nicht verpflichtend. Die Bedingungen empfehlen die Einreichung vor Behandlungsbeginn.
- HKP vorher einreichen
- Empfohlen, nicht verpflichtend
- Wartezeit
- keine Wartezeit
- Auszahlung
- Nach der Behandlung gegen Rechnung
- Jahreshöchstgrenze
- —
- Auskunftsfrist des Versicherers
- 4 Wochen · dringend: 2 Wochen
- Belegtyp
- Verbindliche Versicherungsbedingungen
HKP-Klausel: urch die Nahrungsaufnahme eingetreten ist oder wenn ein solcher beim Reinigen des herausnehmbaren Zahnersatzes entsteht. 4. Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme rät der Versicherer zur vorherigen Erstellung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer nach Vorlage des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung. 5. Bei Tarifwechsel werden Leistungen aus dem bisherigen Tarif für das laufende Kalenderjahr auf den Höchsterstattungsbetrag aus dem neuen Tarif angerechnet. 6. Der Versicherer le | Wartezeit-Klausel: erungsbeginn oder in Wartezeiten fällt. Bei Vertragsänderungen gelten die Sätze 1 bis 3 für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes. 2. Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend zum Tag der Geburt erfolgt. Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf so umfassend sein wie der höherwertigere Versicher
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