Zahnzusatzversicherung / NÜRNBERGER Krankenversicherung AG

NÜRNBERGER Krankenversicherung AG

Zahnzusatzversicherung · Basis / Komfort

Die uns vorliegenden Unterlagen regeln eine Vorab-Einreichung nicht. Diese Angabe stammt allerdings nicht aus den verbindlichen Versicherungsbedingungen, sondern aus einer Zusammenfassung des Versicherers — verbindlich ist Ihre eigene Vertragsfassung.

Belegqualität: Für diesen Tarif liegt uns keine verbindliche Bedingungsfassung vor. Fordern Sie die Antwort nach § 192 Abs. 8 VVG schriftlich vom Versicherer an, bevor Sie die Behandlung beginnen.

HKP vorher einreichen
Nicht geregelt
Wartezeit
keine Wartezeit
Auszahlung
Nach der Behandlung gegen Rechnung
Jahreshöchstgrenze
Auskunftsfrist des Versicherers
Belegtyp
Werbebroschüre — nicht verbindlich

Wartezeit-Klausel: ür Materialeines eventuellen Bonus und Behandlungskosten ✔ Ihr Eigenanteil kann damit bei Regelversor- ✔ Keine Gesundheitsfragen gung komplett entfallen – und sinkt, wenn Sie sich für mehr als nur Standard entscheiden ✔ Keine Wartezeiten – Sie können sofort Leistungen in Anspruch nehmen ✔ Keine Wartezeiten – Sie können sofort Leis- ✔ Flexibel: monatlich kündbar tungen für Zahnersatz in Anspruch nehmen (nach Ablauf des 1. Versicherungsjahres) Schon in den ersten beiden Versicherungsjahren erstatten wir Ihnen je bis zu 250 EUR, im 3. Jahr bereits 500 EUR –und ab dem 4. Jah

Unabhängig vom Tarif: Nach § 192 Abs. 8 VVG können Sie vor der Behandlung eine Auskunft über die zu erwartende Leistung verlangen. Der Versicherer muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen.