Zahnzusatzversicherung / R+V Krankenversicherung AG
R+V Krankenversicherung AG
Zahnzusatzversicherung · Zahn / ZahnVorsorge
Nein. Die Bedingungen halten ausdrücklich fest, dass eine Einreichung vor der Behandlung nicht erforderlich ist. Diese Angabe stammt allerdings nicht aus den verbindlichen Versicherungsbedingungen, sondern aus einer Zusammenfassung des Versicherers — verbindlich ist Ihre eigene Vertragsfassung.
Belegqualität: Für diesen Tarif liegt uns keine verbindliche Bedingungsfassung vor. Fordern Sie die Antwort nach § 192 Abs. 8 VVG schriftlich vom Versicherer an, bevor Sie die Behandlung beginnen.
- HKP vorher einreichen
- Nein — ausdrücklich nicht erforderlich
- Wartezeit
- keine Wartezeit
- Auszahlung
- Nach der Behandlung gegen Rechnung
- Jahreshöchstgrenze
- —
- Auskunftsfrist des Versicherers
- —
- Belegtyp
- Informationsseite des Versicherers
HKP-Klausel: stgrenze. Ist die professionelle Zahnreinigung mitversichert? Im Tarif ZahnVorsorge ist professionelle Zahnreinigung einmal pro Kalenderjahr mitversichert. In den ersten zwei Jahren gilt eine Zahnstaffel. Muss ich einen Heil- und Kostenplan einreichen? Die Vorlage eines Heil- und Kostenplans ist nicht erforderlich. Dieser wird aber geprüft, wenn Sie ihn einreichen. Die Kosten hierfür sind im tariflichen Umfang erstattungsfähig. Gibt es eine Gesundheitsprüfung bevor ich eine Zahn-Zusatzversicherung bei R+V abschließen kann? Nein, für die Zahn-Zusatzversicherungen gibt es kei | Wartezeit-Klausel: Implantatversorgung den gleichen Betrag, den Sie als Festzuschuss von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Gibt es Wartezeiten, die beachtet werden müssen? Nein, in unseren Zahn-Zusatzversicherungen gibt es keine Wartezeiten. Was versteht man unter einer Zahnstaffel? In den Tarifen Zahn comfort, Zahn premium und ZahnVorsorge sind die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren auf bestimmte Summen begrenzt. Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Behandlungen. In den Tarifen Zahn comfort und Zahn premium gelten folgende Höchstleistungen: • im 1. Kalen
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