Zahnzusatzversicherung / SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G.

SDK Süddeutsche Krankenversicherung a.G.

Zusatzversicherung Zahn · 1.752c

Nein, nicht verpflichtend. Die Bedingungen empfehlen die Einreichung vor Behandlungsbeginn.

HKP vorher einreichen
Empfohlen, nicht verpflichtend
Wartezeit
keine Wartezeit
Auszahlung
Nach der Behandlung gegen Rechnung
Jahreshöchstgrenze
Auskunftsfrist des Versicherers
Belegtyp
Verbindliche Versicherungsbedingungen

HKP-Klausel: närzte (GOZ) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistungen, die der Zahnarzt selbst erbringt oder beauftragt, müssen nach der GOZ abgerechnet werden (Material- und Laborkosten, siehe Ziffer 5.). 9. Heil- und Kostenplan Wir empfehlen Ihnen, für Zahnersatzmaßnahmen, Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Behandlungen vor Beginn einen Heil- und Kostenplan bei uns einzureichen. Wir teilen Ihnen dann gerne mit, in welchem Umfang wir die Kosten übernehmen. Wenn Sie uns keinen Heil- und Kostenplan vorlegen, hat dies keine Auswirkungen auf die Leistungen. 1 | Wartezeit-Klausel: r Kosten Die Kosten rechnen wir jeweils dem Kalenderjahr zu, in dem 5 • die Heilbehandlung stattfindet oder • wir Leistungen zur Vorsorge erbracht haben. Das Rechnungsdatum ist dafür nicht maßgeblich. II. Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten. III. Beiträge 1. Beitragsberechnung (1) Der Tarif wird nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Eine Überschussbeteiligung erfolgt nicht. (2) Entscheidend für die Höhe der Beiträge ist das erreichte Alter. Das erreichte Alter ist die Differenz zwischen dem laufenden Kalenderjahr un

Unabhängig vom Tarif: Nach § 192 Abs. 8 VVG können Sie vor der Behandlung eine Auskunft über die zu erwartende Leistung verlangen. Der Versicherer muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen.