Zahnzusatzversicherung / universa Krankenversicherung a.G.

universa Krankenversicherung a.G.

uni-GZ plus · uni-GZ plus

Ja. Nach den veröffentlichten Bedingungen dieses Tarifs muss der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn eingereicht werden.

HKP vorher einreichen
Ja — verbindlich
Wartezeit
keine Wartezeit
Auszahlung
Nach der Behandlung gegen Rechnung
Jahreshöchstgrenze
Auskunftsfrist des Versicherers
4 Wochen
Belegtyp
Verbindliche Versicherungsbedingungen

HKP-Klausel: die in den Abschnitten 2.1.1 a) bis c) genannten Aufwendungen wird nur geleistet, wenn und soweit der Versicherer vor Beginn der Be- Sie werden zu 40 % erstattet, zusammen mit der Vorleistung der handlung aufgrund eines Heil- und Kostenplanes des Zahnarztes dies GKV oder Heilfürsorge jedoch nicht mehr als 90 % der erstattungsschriftlich zugesagt hat. Eine Zusage wird erteilt, wenn die vorgesefähigen Gesamtaufwendungen. henen Behandlungen der Art und dem Umfang nach medizinisch notwendig sind. b) Orale Implantate. Diese Leistungsvoraussetzung gilt nicht bei Anfertigung einer | Wartezeit-Klausel: rt. deren Wartezeiten erlassen werden, wenn bestimmte, im Antrag auf Abschluss der Krankenversicherung genannte Voraussetzungen erfüllt (2) Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozusind. schläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versiche- (5) Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder aus rer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei einem anderen Vertrag über eine Krankheitskostenvollversicherung Monate nach dem Tage der Geburt r

Unabhängig vom Tarif: Nach § 192 Abs. 8 VVG können Sie vor der Behandlung eine Auskunft über die zu erwartende Leistung verlangen. Der Versicherer muss innerhalb von vier Wochen antworten, bei dringender Behandlung innerhalb von zwei Wochen.